An Verbraucher verkaufte Ware unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung nach Art. 128 ff. des Verbrauchergesetzbuchs (Gesetzesdekret 206/2005, geändert durch Gesetzesdekret 170/2021). OnlyPartsMilano haftet für Vertragswidrigkeiten, die bereits bei Lieferung vorlagen; Maßstab für die Vertragsmäßigkeit sind die im Angebot veröffentlichten Fotos und die Beschreibung.
Da es sich um gebrauchte Ware handelt, vereinbaren die Parteien gemäß Art. 133 Abs. 2 des Verbrauchergesetzbuchs ausdrücklich, dass die gesetzliche Gewährleistungsfrist auf 12 (zwölf) Monate ab Lieferung verkürzt wird. Diese Verkürzung gilt mit der Bestellbestätigung als vom Verbraucher akzeptiert.
Einfach gesagt: Die Teile werden gebraucht und so verkauft, wie sie auf den Fotos gezeigt und im Angebot beschrieben sind; die Gewährleistung betrifft die Übereinstimmung des Teils mit dem Gezeigten und Beschriebenen, nicht seine künftige Haltbarkeit oder Abnutzung. Ausgeschlossen sind daher, da keine Vertragswidrigkeit: Verschleiß und Alterung, die der gebrauchten Natur der Ware innewohnen; optische Mängel, die erklärt oder auf den Fotos sichtbar sind; zu ersetzende Verschleißteile; sowie Defekte oder Schäden, die nach der Lieferung entstehen oder auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhaften Einbau oder die Nutzung an anderen als den angegebenen Fahrzeugen zurückgehen.
Liegt eine echte Vertragswidrigkeit vor, hat der Verbraucher Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustands oder, unter den gesetzlichen Voraussetzungen, auf Minderung des Preises oder Vertragsauflösung.
Bei Käufen durch Unternehmer oder bei Rechnungsstellung zu gewerblichen Zwecken gilt die gesetzliche Gewährleistung nicht; die Haftung für Sachmängel der verkauften Ware ist im nach Art. 1490 Abs. 2 des italienischen Zivilgesetzbuchs zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Für dieselben gewerblichen Käufe (B2B) gilt Art. 1495 des italienischen Zivilgesetzbuchs: Der Unternehmer verliert seine Gewährleistungsrechte, wenn er Mängel nicht innerhalb von 8 Tagen nach deren Entdeckung anzeigt.